|
Unsere Nachweise sowie vermittelte Informationen sind nur für den Empfänger/Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte -auch Berater- ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet, wobei uns Empfänger und Anschrift mitzuteilen sind. Volles Honorar wird uns auch dann geschuldet, wenn der erhaltene Nachweis oder unsere Informationen an Dritte weitergeleitet werden und diese den Hauptvertrag auch ohne unser Mitwirken schließen sowie wenn unsere Kunden den Hauptvertrag nicht allein, sondern zusammen mit anderen abschließen.
Bereits bekannte Angebote/Geschäftsgelegenheiten müssen zurückgewiesen werden. Unser Nachweis gilt als unbekannt, sofern uns der Empfänger die Vorkenntnis nicht unverzüglich mitteilt und widerspricht.
Honorarpflicht gemäß u.a. Sätzen besteht auch bei Ersatz- und Folgegeschäften. Ein Ersatzgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn ein Kunde im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit vom Vermieter/Verkäufer andere Gelegenheiten erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Nachfolger des Vermieters/Verkäufers einen Vertrag schließt oder anstatt zu kaufen mietet oder kauft anstatt zu mieten. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn in nicht allzu ferner Zeit eine Erweiterung/Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt, z.B. erst nur gemietet wurde und infolge ein Kauf zustande kommt, oder ein Gewerbevertrag um weitere Flächen ergänzt wird. Volle Honorarpflicht besteht auch bei Erwerb durch Zwangsversteigerung, bei Erwerb von Anteilen an Besitzgesellschaften sowie bei anderen, wirtschaftlich gleichwertigen Geschäften.
Unser Maklerhonorar ist verdient und fällig mit Abschluß über die Vertragsangelegenheit (Vertragsabschluß). Diese kann sein:
Miet-, Pacht-, Leasing-, Kauf-, Options-, Erbbaurecht-, Renten-, Werklieferungs-, Gesellschafts- und Beteiligungs-Vertrag, Zuschlag bei Versteigerung oder sonstiges. Die Art des Vertrages ist unerheblich. Es kommt allein auf die Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages an. Abschluß und Bedingungen sind uns mitzuteilen.
Unsere Angaben basieren auf erteilten Informationen Dritter. Wir haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns weitergegebenen Angaben. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenabschluß, Zwischenverkauf, und -Vermietung, Auslassung und Irrtum bleiben vorbehalten. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Mahnsachen ist, soweit gesetzlich zulässig Erfurt.
|
|
|
Zu den nachfolgenden Erfolgs-Honoraren, ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer zu entrichten. Für sonstige Nachweise und Vermittlungen berechnen wir die ortsüblichen Provisionen. |
|
|
WOHNRAUMVERMIETUNG |
|
das 2-fache der monatlichen Nettomiete vom Mieter |
2,0 MM* |
|
|
GEWERBLICHE VERMIETUNG |
|
(Miet-, Pacht-, Leasingverträge u.ä. von Büros, Läden, u.ä.m.) vom Nutzer |
|
bei Vertragslaufzeiten bis zu 5 Jahren von der Nettomiete oder Pacht |
2,5 MM* |
Vertragslaufzeiten von mehr als 5 Jahren bis zu 10 Jahren |
3,0 MM* |
bei 10 Jahre überschreitender Vertragsdauer |
3,6 MM* |
bei zusätzlichen Options-, Vormiet-, An- oder Vorkaufsrechten unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer - je Recht |
0,5 MM* |
bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die durchschnittlich Monatsmiete der Vertragsdauer, bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstamm, etc. vom jeweiligen Wert unabhängig von der Mietvertragsprovision |
5 % |
|
|
VERKAUF VON GRUNDBESITZ |
|
(Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlage etc.) vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer und Käufer versprochenen Leistungen vom Käufer |
5 % |
Bei Erbbaurecht zusätzlich zur Gebäudeprovision von 5 % auf den gesamten zu zahlenden Erbbauzins vom Berechtigten |
2 % |
Je Options-, An- und Vorkaufsrecht; vom Verkehrswert, zu zahlen vom Berechtigten |
2 % |
Bei Zwangsversteigerung: aus den Gesamtaufwendungen einschließlich bestehender Rechte vom Ersteigerer |
5 % |
|
|
GESCHÄFTS- UND UNTERNEHMENSVERKÄUFE |
|
An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know How, Gegenständen von der Vertragssumme vom Käufer |
5 % |
Darlehen und Verträge vom Darlehnsnehmer oder Auftragsnehmer auf die Vertragssumme |
3 % |
|
|
|